§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Beantragung und Begründung einer Mitgliedschaft im wirtschaftlichen Verein
Virtual Dimension Center (VDC) Fellbach – Kompetenzzentrum Virtuelle Realität und Kooperatives Engineering w.V. (im Folgenden „VDC“) über die Webseite sowie für alle hiermit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder.
(2) Mit Absenden des Online-Mitgliedsantrags erkennt der Antragsteller die Bestimmungen dieser AGB sowie die jeweils gültige Satzung, Beitragsordnung und Leitlinie des VDC als verbindlich an.
§2 Zweck und Aufgaben des VDC
(1) Das VDC dient gemäß seiner Satzung der Förderung, Entwicklung und Verbreitung von Technologien der Virtuellen Realität (VR) und des Kooperativen Engineerings (KE).
(2) Das VDC bietet seinen Mitgliedern Zugang zu einem Netzwerk, Informations- und Transferveranstaltungen, Schulungs- und Beratungsangeboten sowie Projekten zur Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können natürliche, volljährige Personen sowie juristische Personen werden.
(2) Über den schriftlich oder online eingereichten Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand des VDC. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme durch das VDC.
§4 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der jeweils gültigen Beitragsordnung festgelegten Jahresbeiträge. Diese sind nach Mitgliederkategorien gestaffelt.
(2) Der Beitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig (Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni).
(3) Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres wird der Beitrag anteilig berechnet.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Aufnahmebestätigung; Zahlung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
§5 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft gilt unbefristet und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein Ausschluss bei satzungswidrigem Verhalten, Beitragsrückständen oder vereinsschädigendem Verhalten ist möglich; über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Es besteht das Recht auf Berufung an die Mitgliederversammlung.
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen und Projekten des VDC teilzunehmen und angebotene Dienstleistungen im Rahmen des Vereinszwecks zu nutzen.
(2) Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Satzung, der Leitlinie und dieser AGB sowie zur aktiven Mitwirkung am Vereinszweck.
(3) Die Nutzung von Name und Logo des VDC zu Werbezwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§7 Verhaltensgrundsätze und Vertraulichkeit
(1) Im Netzwerk gelten Fairness, Transparenz und gegenseitige Achtung gemäß VDC-Leitlinie.
(2) Mitglieder wahren Vertraulichkeit über nichtöffentliche Informationen anderer Mitglieder/Partner und achten geistige Eigentumsrechte.
(3) Das VDC distanziert sich von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen; Mitglieder halten das Kartellrecht ein.
§8 Haftung
(1) Das VDC haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(3) Für Schäden durch Dritte im Rahmen von Veranstaltungen oder Projekten haftet das VDC nicht.
§9 Datenschutz
(1) Das VDC verarbeitet personenbezogene Daten zur Mitgliederverwaltung, Durchführung des Vereinszwecks und Information der Mitglieder gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der Vereinsaufgaben erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
(3) Weitere Informationen: Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
§10 Online-Mitgliedsantrag
(1) Mit Absenden des Online-Formulars erklärt der Antragsteller verbindlich seinen Wunsch auf Aufnahme in den Verein.
(2) Nach Prüfung und Annahme des Antrags erfolgt eine schriftliche Bestätigung und Rechnungsstellung.
(3) Die Mitgliedschaft tritt mit Zugang der Aufnahmebestätigung in Kraft.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Fellbach.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.